Als Partner des Jugendamts Heidenheim unterstützen wir Kinder und Jugendliche sowie deren Familien in Alltag, Kindergarten und Schule. Die Grundlage hierfür bietet das SGB VIII.
§1 Abs.1 SGB VIII Jeder junge Mensch hat ein Recht auf Förderung seiner Entwicklung und auf Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
Manchmal gibt es im Leben eines Kindes oder Jugendlichen Situationen, in denen dieses Recht nicht mehr gewahrt wird. Trennung, psychische und/oder physische Erkrankungen oder Gewalt sind nur einige Themen, die das Leben eines jungen Menschen aus dem Gleichgewicht bringen können. An diesen Punkten setzen die Hilfen die wir leisten an, um Teilhabe und Gleichgewicht wieder herzustellen.