Hilfen nach dem § 30 SGB VIII (Erziehungsbeistandschaft)
Hilfen nach dem § 31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe)
Hilfen nach dem § 35a SGB VIII (Eingliederungshilfe in Kindertagesstätten und Schulen)
Alle Hilfen müssen beim Jugendamt beantragt und genehmigt werden. Wir unterstützen Sie gerne bei der Kontaktaufnahme und erklären Ihnen die Abläufe.
Die Kosten für die oben genannten Hilfen werden nach ihrer Genehmigung durch das Jugendamt übernommen.